BCT-Touristik

Belize Reisen

Belize Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt

Belize: Reise und Sicherheitshinweise

Stand 01.05.2012
(Unverändert gültig seit: 12.04.2012)
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BelizeSicherheit.html
Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000

Landesspezifische Sicherheitshinweise


Kriminalität

Die Kriminalität ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Dabei spielen Drogenhandel und –transit eine große Rolle. Auch Touristen können von Gewaltkriminalität, einschließlich bewaffneter Überfälle und Diebstähle, betroffen sein.

Besonders in Belize City und nach Einbruch der Dunkelheit ist Vorsicht geboten. Auch in Touristenzentren ist es ratsam, Wertgegenstände im Hotelsafe zu verwahren und keinen Schmuck zu tragen . Im Notfall kann die belizische Touristenpolizei TPU ( 00501 227 1440) um Hilfe gebeten werden.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.